Sanduhr die auf groben Kieselsteinen steht - Quelle: Aron Visuals via unsplash.com

Erbrecht

Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich auf dem gesamten Gebiet des Erbrechts tätig. Dies umfasst

vor dem Erbfall

  • Gestaltung von Einzel- wie auch gemein­schaft­lichen Testa­menten und Erb­verträgen (auch Testa­mente für Geschie­dene, Unter­nehmer und Patchwork-Familien)
  • Gestaltung der Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung
  • Gestaltung der leb­zeitigen Über­tragung von Vermögen und Unter­nehmen auf die nächste Generation (Nachlass­planung)

nach dem Erbfall

  • Beratung zur Aus­schlagung
  • Beantragung eines Erbscheins
  • Anfechtung/Auslegung von Testamenten
  • Übernahme von Testaments­voll­streckungen
  • Übernahme von Nachlass­pfleg­schaften
  • Erb­auseinander­setzungen
  • Geltend­machung bzw. Abwehr von Pflicht­teils- und Pflicht­teils­ergänzungs­ansprüchen

Gute Beratung im Erb­recht heißt vor allen Dingen zuhören können und den Willen des Mandanten fachlich kompetent umzusetzen. Dabei übernehme ich die gesamte Gestaltung außer­gerichtlicher Lösungen ebenso wie die gericht­liche Durch­setzung Ihrer Rechte. Meine lang­jährige Erfahrung als Fach­anwalt für Handels- und Gesellschafts­recht und für Familien­recht ermöglicht mir die kompetente Beratung bei Selb­ständigen, frei­beruflichen Praxen und unternehmens­rechtlichen Beteiligungen wie auch die Beachtung familien­rechtlicher Bezüge.