Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich auf dem gesamten Gebiet des Erbrechts tätig. Dies umfasst
vor dem Erbfall
- Gestaltung von Einzel- wie auch gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen (auch Testamente für Geschiedene, Unternehmer und Patchwork-Familien)
- Gestaltung der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Gestaltung der lebzeitigen Übertragung von Vermögen und Unternehmen auf die nächste Generation (Nachlassplanung)
nach dem Erbfall
- Beratung zur Ausschlagung
- Beantragung eines Erbscheins
- Anfechtung/Auslegung von Testamenten
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen
- Übernahme von Nachlasspflegschaften
- Erbauseinandersetzungen
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Gute Beratung im Erbrecht heißt vor allen Dingen zuhören können und den Willen des Mandanten fachlich kompetent umzusetzen. Dabei übernehme ich die gesamte Gestaltung außergerichtlicher Lösungen ebenso wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte. Meine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Familienrecht ermöglicht mir die kompetente Beratung bei Selbständigen, freiberuflichen Praxen und unternehmensrechtlichen Beteiligungen wie auch die Beachtung familienrechtlicher Bezüge.