Hand die einen Kompass hält - Quelle: Valentin Antonucci via unsplash.com

Familienrecht

Als Fach­anwalt für Familien­recht bin ich auf dem gesamten Gebiet des Familien­rechts unter Beachtung von dessen Schnitt­stellen zum Erb­recht, Steuer­recht und Zwangs­voll­streck­ungs­recht tätig. Dies umfasst ins­besondere die Bereiche

  • Trennung und Scheidung
  • Ehe­verträge (Gestaltung und Über­prüfung bei Scheidung)
  • Nicht­eheliche Lebens­gemein­schaft (Partner­verträge, Ge­mein­schafts­verträge)
  • Unterhalt (Ehe­gatten­unter­halt und Kindes­unterhalt ein­schließ­lich ins­besondere Fälle der konkreten Bedarfs­berech­nung bei hohem Ein­kommen)
  • Zugewinn­ausgleich (insbes. bei frei­beruflichen Praxen und Unter­nehmen, Immobilien) und sonstiges Güter­recht
  • Versorgungs­ausgleich
  • Kind­schafts­recht (elter­liche Sorge und Umgang)
  • Eltern­unterhalt (insbes. Inan­spruch­nahme durch den Sozial­träger)
  • Patchwork-Familie

Meine lang­jährige Erfahrung auch als Fach­anwalt für Handels- und Gesell­schafts­recht ermöglicht mir auch bei Selb­ständigen, frei­beruf­lichen Praxen und unternehmens­rechtlichen Beteili­gungen die fundierte und praxis­orientierte Beratung.

Gute Beratung im Familien­recht heißt nicht nur, die komplexen Gesetze zu beherrschen, sondern die aktuellsten Entwick­lungen in der Recht­sprech­ung durch dauernde Fort­bildung zu kennen und zu wissen, wie die für Ihren Fall zu­ständigen Gerichte voraus­sichtlich den Fall ent­scheiden. Dabei bin ich für Sie da, begleite Sie individuell und helfe Ihnen in schwierigen Situationen. Dabei nehme ich Ihre Gefühle ernst und setze mich mit Ihnen für maß­ge­schneiderte Lösungen ein. Dies um­fasst insbesondere auch die Suche nach außer­gerichtlichen Lösungen, die häufig Gerichts­verfahren vorzu­ziehen sind, wie auch die gericht­liche Durch­setzung Ihrer Rechte.