Als Fachanwalt für Familienrecht bin ich auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts unter Beachtung von dessen Schnittstellen zum Erbrecht, Steuerrecht und Zwangsvollstreckungsrecht tätig. Dies umfasst insbesondere die Bereiche
- Trennung und Scheidung
- Eheverträge (Gestaltung und Überprüfung bei Scheidung)
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft (Partnerverträge, Gemeinschaftsverträge)
- Unterhalt (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt einschließlich insbesondere Fälle der konkreten Bedarfsberechnung bei hohem Einkommen)
- Zugewinnausgleich (insbes. bei freiberuflichen Praxen und Unternehmen, Immobilien) und sonstiges Güterrecht
- Versorgungsausgleich
- Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgang)
- Elternunterhalt (insbes. Inanspruchnahme durch den Sozialträger)
- Patchwork-Familie
Meine langjährige Erfahrung auch als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ermöglicht mir auch bei Selbständigen, freiberuflichen Praxen und unternehmensrechtlichen Beteiligungen die fundierte und praxisorientierte Beratung.
Gute Beratung im Familienrecht heißt nicht nur, die komplexen Gesetze zu beherrschen, sondern die aktuellsten Entwicklungen in der Rechtsprechung durch dauernde Fortbildung zu kennen und zu wissen, wie die für Ihren Fall zuständigen Gerichte voraussichtlich den Fall entscheiden. Dabei bin ich für Sie da, begleite Sie individuell und helfe Ihnen in schwierigen Situationen. Dabei nehme ich Ihre Gefühle ernst und setze mich mit Ihnen für maßgeschneiderte Lösungen ein. Dies umfasst insbesondere auch die Suche nach außergerichtlichen Lösungen, die häufig Gerichtsverfahren vorzuziehen sind, wie auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte.