Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich seit vielen Jahren für kleine, mittelständische Unternehmen (Einzelfirmen, Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG, Partnerschaften und GmbH), für Unternehmer, Freiberufler und Familienbetriebe als externer Berater der Unternehmensinhaber oder der Rechtsabteilungen tätig. Dies umfasst insbesondere
- Individuelle Vertragsgestaltung der Unternehmensverträge (Handelsverträge, Kooperationsverträge)
- Gerichtliche Durchsetzung der Rechte des Unternehmens
- Forderungsbeitreibung einschließlich Zwangsvollstreckung
- Gestaltung der Gesellschaftsverträge
- Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
- Beratung bei Ausscheiden des Gesellschafters (z.B. Kündigung, Verkauf, Tod), Abfindung und Liquidation
- Unternehmenskauf und -verkauf
Als Fachanwalt für Familienrecht und für Erbrecht habe ich dabei stets auch die familienrechtlichen und erbrechtlichen Bezüge im Blick und kann diese bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen.