Bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge geht es insbesondere um die Vorbereitung, Planung und Durchführung der lebzeitigen Übertragung von Vermögenswerten an die nächste Generation (insbesondere von Immobilien, Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen).
Dabei geht es um
- vorweggenommene Erbfolge
- gezielte und geplante Vermögensnachfolge (im Gegensatz zur plötzlichen Nachfolge im Todesfall)
- Schaffung von Gerechtigkeit in der Familie
- Vermeidung von Ausgleichs-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens
- Schutz und Erhalt des Vermögens (sog. Asset Protection)
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten
- Ersparnis von Steuern (insbesondere Erbschaft- und Schenkungsteuer)
- Absicherung der abgebenden Generation (Nießbrauch, Wohnungsrecht, Altenteil, Minderbeteiligung, Stimmrechtsbindung, Beirat etc.)
- Versorgung der nachfolgenden Generation
Auf diesem Gebiet sind insbesondere gesellschaftsrechtliche, familienrechtliche und erbrechtliche Besonderheiten und Zusammenhänge zwingend zu beachten, neben den steuerlichen Vor- und Nachteilen der jeweiligen Lösung. Ich berate hier umfassend und entwickle für Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem oder einem mit mir kooperierenden Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein steuerlich optimiertes Konzept zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge, wobei auch die flankierenden Vorsorgeregelungen u.a. für den Todesfall (Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht, Todesfallregelung im Gesellschaftsvertrag, Güterstandsschaukel im Ehevertrag etc.) wie auch in anderen Krisenfällen (Trennung und Scheidung) mitgestaltet werden.