Schreibtisch mit Zirkel und Mappe - Quelle: Jeff Sheldon via unsplash.com

Vermögens- und Unter­nehmens­nachfolge

Bei der Vermögens- und Unter­nehmens­nachfolge geht es ins­be­sondere um die Vor­bereitung, Pla­nung und Durch­führung der leb­zeitigen Über­tragung von Ver­mögens­werten an die nächste Gene­ration (ins­besondere von Immo­bilien, Unter­nehmen und Unter­nehmens­beteili­gungen).

Dabei geht es um

  • vorweggenommene Erbfolge
  • gezielte und geplante Ver­mögens­nach­folge (im Gegen­satz zur plötz­lichen Nach­folge im Todes­fall)
  • Schaffung von Gerechtig­keit in der Familie
  • Vermeidung von Aus­gleichs-, Pflicht­teils- und Pflicht­teils­ergänzungs­ansprüchen
  • Sicherung des Fort­bestandes des Unter­nehmens
  • Schutz und Erhalt des Ver­mögens (sog. Asset Protection)
  • Vermeidung von Erb­streitig­keiten
  • Ersparnis von Steuern (ins­besondere Erb­schaft- und Schenkung­steuer)
  • Absicherung der ab­gebenden Gene­ration (Nieß­brauch, Wohnungs­recht, Alten­teil, Minder­beteiligung, Stimm­rechts­bindung, Beirat etc.)
  • Versorgung der nach­folgenden Gene­ration

Auf diesem Gebiet sind ins­besondere gesell­schafts­recht­liche, familien­recht­liche und erb­recht­liche Besonder­heiten und Zusam­men­hänge zwingend zu beachten, neben den steuer­lichen Vor- und Nach­teilen der jeweiligen Lösung. Ich berate hier um­fassend und entwickle für Sie in Zusam­men­arbeit mit Ihrem oder einem mit mir kooperierenden Steuer­berater oder Wirt­schafts­prüfer ein steuer­lich optimiertes Konzept zur Vermögens- und Unter­nehmens­nach­folge, wobei auch die flankierenden Vor­sorge­regelungen u.a. für den Todes­fall (Testa­ment, Erb­vertrag, Vor­sorge­voll­macht, Todes­fall­regelung im Gesell­schaftsv­ertrag, Güter­stands­schaukel im Ehe­vertrag etc.) wie auch in anderen Krisen­fällen (Tren­nung und Schei­dung) mit­gestaltet werden.